Die Heilgenehmigung für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz erlaubt es mir leider nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Bei einem Überweisungschein von Ihrem Hausarzt suchen Sie bitte nach einem Therapeuten, der über gesetzliche Kassen abrechnen kann. Private Krankenkassen und Beihilfekassen übernehmen je nach Tarif einen Teil der Gebühren. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.